Privatgutachten verlangen grundsätzlich nach derselben sachverständigen Bearbeitung und müssen ebenso gerichtsfest erstellt werden wie offizielle Gutachterdokumente.
Es liegt jedoch in der Sache der Dinge, das dem Privatgutachten leicht Parteilichkeit vorgeworfen wird. So steht dann oft ein Gutachten gegen das Andere und es liegt naturgemäß in der Hand Dritter eine endgültige und ab- schließende Bewertung vorzunehmen.
Die tiefgründige Analyse der Umstände lässt in aller Regel bereits Ansätze zur Konfliktlösung erkennen. Warum also nicht den Schritt zur Entflechtung des entstandenen Konfliktes machen?
Der außergerichtliche Schlichterspruch eines Mediators zeichnet exakt die- sen Weg auf.
Vergleichbar im Verfahren sind alle Arten von Befundungen oder Zustands-bewertungen zu betrachten. Sie stellen die Planungsgrundlage zur exakten Beurteilung des Umfanges von Service- oder Restruktuierungsmaßnahmen dar.