Eine Sitzungsdauer von 90 Minuten ist sinnvoll, Abweichungen sind jedoch häufig.
Die Mediation ist ein flexibles und anpassbares Verfahren, deshalb gibt es auch keinen starren Ablaufplan. Anhand der wesentlichen Phasen lässt sich jedoch eine typische Struktur aufzeigen:
Phase 1: Eröffnung und Abstimmung von Spielregeln
Die Verhandlung wird durch ein Gespräch zwischen dem Mediator und den Parteien eröffnet. Der Mediator erklärt den Parteien die Charakteristika des Mediationsverfahrens und grenzt dieses zu anderen
Formen der Konfliktregelung, wie der gerichtlichen Auseinandersetzung oder der Durchführung eines Schiedsverfahrens ab. Der Mediator bespricht mit den Parteien die Vorgehensweise im konkreten Fall
und vereinbart mit den Parteien die Spielregeln und äußeren Bedingungen. Der Mediator bespricht die Mediationsvereinbarung und Termine.
Phase 2: Klärung des Sachverhalts und der Themen
Diese Phase dient der gemeinsamen Klärung der Konfliktursachen. Der Mediator bittet die Parteien um die Darstellung des Konflikts in wechselseitiger Rede und Gegenrede den Rechtsstreit aus ihrer
jeweiligen Sicht darzulegen. Durch knappe Zusammenfassungen der Vorträge entwickelt er einen Überblick sowie ein gemeinsames Verständnis der zu behandelnden Themen und arbeitet mit den Parteien die
strittigen und unstrittigen Fragen heraus, die im Rahmen der Mediation einer Klärung zugeführt werden müssen.
Phase 3: Klärung der Interessen, Ziele und Bedürfnisse, Untersuchung der Problempunkte
Der Mediator beginnt, die hinter den Positionen verborgenen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen, Ziele und Bedürfnisse der Parteien zu erforschen. Er klärt durch offene Fragen die Motive und
Bedürfnisse hinter den Standpunkten der Parteien und deren Bedeutung. Gleichzeitig verbessert der Mediator in dieser wichtigen Phase das Verständnis der Parteien für die andere Seite.
Phase 4: Erarbeiten denkbarer Lösungsmöglichkeiten, Bewerten von Optionen und Auswahl der Lösungen
In dieser Phase beginnt der Prozess der Problemlösung und es geht darum, mit den Parteien zu überlegen, welche Lösungsmöglichkeiten für die in der Phase 3 festgestellten Interessen in Betracht
kommen. Dabei sollen sowohl alle Einigungsmöglichlichkeiten als auch Alternativen zu einer Einigung erörtert werden. Der Mediator kann in dieser Phase einen Brainstorming-Prozess einleiten, der zu
einer Vielzahl von Ideen und Lösungsvorschlägen führt.
Phase 5: Abschlussvereinbarung
Diese letzte Phase führt zur Umsetzung der gefundenen Lösungen in eine juristisch formulierte, vertraglich verbindliche Vereinbarung.
In den meisten Fällen umfasst der Prozess insgesamt zwischen 5 und 8 Sitzungen, die mit zeitlichem Abstand von wenigen Tagen bis Wochen erfolgen sollten.
Die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Gutachter, Notar etc.) kann jederzeit geboten sein.
Darüber hinaus können die Medianten im Falle der Hinzuziehung eines Anwalts einen sog. Anwaltsvergleich abschließen. Dieses juristische Institut erhöht in aller Regel die Glaubwürdigkeit und Stabilität einer rechtswirksamen Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen den Medianten.
Mir selbst gefällt eine These, nach der technisch ausgebildete Nicht-Juristen lösungsorientierter arbeiten können als ein Jurist, der die Fragen schuldorientiert und kämpferisch wie ein Gericht entscheiden würde und damit die formaljuristische Denkweise nicht vollständig abschütteln kann.
Im Ergebnis meiner Mediation soll es keinen Verlierer geben, sondern eine
"win-win Situation" mit zwei Gewinnern.
... dieser Schlichtungsweg freiwillig aufgenommen wurde und die
Möglichkeit besteht, jederzeit abzubrechen.
... der Mediator glaubwürdig die Interessen aller Parteien vertreten kann.
... das Ergebnis der Mediation zu Beginn offen ist und sich erst im Laufe der Verhandlungen ergibt.